Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 

Bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters frühzeitig und professionell handeln: dies ermöglicht das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM. Und es lohnt sich! Denn ein gut gemachtes und im Ergebnis erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten. Fehlzeiten gehen zurück, Kosten sinken, bewährte Mitarbeiter bleiben dem Unternehmen erhalten. Um Erfolg zu haben, braucht es ein hohes Maß an Sensibilität – bei denen, die es umsetzen sollen, und gegenüber denen, die es betrifft. Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement präsentiert sich ein Unternehmen bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und nach außen als fairer und weit blickender Partner. Eine solche Unternehmenskultur fördert ein gutes Betriebsklima. Die Mitarbeiter honorieren dies mit Loyalität und Engagement. Doch wie packt man es an? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, erfordert jedoch Teamarbeit. Denn es soll im Dialog mit allen Beteiligten entwickelt und umgesetzt werden.Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagementerfolgreich einführen können!

Wozu …dient das BEM?Im Mai 2004 wurden die Vorschriften zur Prävention in § 84 Sozialgesetzbuch (SGB) IX erweitert und das Betriebliche Eingliederungsmanagement als gesetzliche Regelung eingeführt. Sein Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten.

Was …bedeutet BEM?Das Betriebliche Eingliederungsmanagement umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind.Da es sich teilweise um ein komplexes Verfahren mit einer Reihe von Beteiligten handelt, ist es hilfreich, eine systematische Vorgehensweise zu entwickeln, die an die Gegebenheitendes Betriebes angepasst ist und die in jedem Einzelfall Anwendung findet.

Wann …wird das BEM angewendet?Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist durchzuführen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Beschäftigten – egal, ob behindert oder nicht behindert.

Wer …muss handeln?Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Initiative für das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu ergreifen. Das heißt, er muss zunächst mit dem betroffenen Mitarbeiter Kontakt aufnehmen. Für alle folgenden Schritte und Maßnahmen ist die Zustimmung und Beteiligung des Mitarbeiterserforderlich. Außerdem sind der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. Ferner können weitere betriebliche Partner, etwa der betriebsärztliche Dienst, einbezogen werden. Zur Unterstützung stehen auch externe Partner, wie die Rehabilitationsträgerund das Integrationsamt, zur Verfügung.

Wie …wird das BEM geregelt?Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, die in einem Betrieb oder in einer Dienststelle getroffen werden, sollten die folgenden Punkte umfassen:> Verfahrensablauf> Verantwortliche für den Gesamtablauf und für Teilschritte> Mitwirkungspflichten des einzelnen Beschäftigten> Gewährleistung des Datenschutzes> Ergebniskontrolle und Fallauswertung> Dokumentationsformen und-pflichtenDas Ergebnis sollte zunächst in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden. Rechtliche Grundlage§ 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX:„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). ...“